Elias Mößner, Mitglied des Bündnisses, möchte durch eine Verfassungsbeschwerde verhindern, dass die von Skandalen gebeutelte Partei AfD zur Europawahl antreten darf.
Hamburg, 23.04.2014 Auf 55 Seiten befasst sich Elias Mößner mit den Vorkommnissen innerhalb der Partei AfD, die seines Erachtens nach massgeblichen Einfluss auf die Zulassung der Partei zur Europawahl hätten. Dabei beschränkt er sich auf die relevanten Tatsachen und vernachlässigt die internen Geschehnisse, welche die AfD immer wieder in die Diskussion bringen: Sei es der nicht geklärte Provisionsfluss bei der ersten grossen öffentlichen Spendensammelaktion, seien es die nach Meinung einer grossen Anzahl von Parteimitgliedern undemokratischen Vorgänge bei internen Wahlen oder die Bespitzelungen und Denunziationen zu Lasten unliebsamer Mitglieder.
Die Verfassungsbeschwerde stützt sich vielmehr auf die angreifbare Gründungsversammlung, den Gründungsparteitag, die letzten NominierungsParteitage, den Aschaffenburger Listenparteitag und vor allem und nicht zuletzt auf die Ungereimtheiten bei der Zulassung durch den Bundeswahlausschuss: Bei der notwendigen Aussprache des Bundeswahlausschusses wurden nicht weniger als 16 Beanstandungen gar nicht diskutiert – unter anderem das Fehlen eines Schatzmeisters im Bundesvorstand. Untermauert wird das Vorbringen in dieser Verfassungsbeschwerde durch Hinweis auf anhängige Beschwerden zu Formalverstössen und weiteren Anfechtungen in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg sowie zum elektronischen Vor-Wahlverfahren unter anderem in Erfurt.
Ob das Bundesverfassungsgericht dem Antrag auf Einstweilige Verfügung zustimmen wird und wie es in der Hauptsache entscheiden wird, müssen die Bürger abwarten. Wichtig aber ist, dass hier wieder einmal öffentlich auf die Vielzahl der offenen Rechtsangelegenheiten, auf die unglaublich häufigen freiwilligen und nicht so ganz freiwilligen Rücktritte von Funktionären und auf elementare Dinge hingewiesen wird – wie zum Beispiel den Umstand, dass auch ein Jahr nach Gründung der Partei trotz Millioneneinnahmen keine Buchführung im Bundesverband durchgeführt wurde.
Dies alles ist nicht mehr damit zu entschuldigen, dass es eine neue Partei sei. Die AfD-Führung zeigt blind für die eigenen Fehler ständig mit den Fingern auf die etablierten Parteien und greift Kritiker hart an. Wir wünschen jedenfalls den vielen engagierten, ehrenamtlichen Helfern der AfD, dass sie wenigstens mit einem Programm entlohnt werden, das Lösungen aufzeigt. Aber auch dem ist bislang ganz und gar nicht so. Das Geschäftsmodell AfD wird in der EU-Politik keine Rolle spielen.
Die Pressemitteilung und den Text der Verfassungsbeschwerde können Sie bei uns abfordern.
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