Charta über Rechte der Spender

Menschen wollen eine bessere Gegenwart und eine bessere Zukunft. Sie wollen eine menschenwürdige und solidarische Gesellschaft, welche die Umwelt und die Tiere achtet. Das Bürgertum, die Zivilgesellschaft bringt viele Freiwillige hervor, die sich ehrenamtlich, hilfreich oder finanziell engagieren, damit Projekte, Ideen und Programme Wirklichkeit werden.

DAS BÜNDNIS | Bündnis Familienunternehmer, Energie- und Agrarwirtschaft hat diese Charta als Darstellung einer freiwilligen Selbstverpflichtung gemeinwohlorientierter Organisationen zum fairen und transparenten Umgang mit Spendern gewählt. Diese Charta vervollständigt die Beziehungen zwischen Spendern und den von diesen geförderten Organisationen, ganz egal, ob es sich um einmalige, nur gelegentliche oder regelmässige Beziehungen handelt. Diese Charta legt Prinzipien guter Verwaltung und guten handelns fest, mit denen die Interessen der Spender für Zwecke des Gemeinwohls über die bereits bestehenden Rechte hinaus geachtet und wahrgenommen werden.

DAS BÜNDNIS | Bündnis Familienunternehmer, Energie- und Agrarwirtschaft ist Mittler zwischen Gebenden und Nehmenden, es betrachtet diese Charta als verbindlich für eigenes Verhalten und für das Verhalten von Mandanten, Partnern und Mitarbeitern.

Unsere Selbstverpflichtung zur Wahrung und Beachtung der Rechte von Spendern und Gebenden beinhaltet zu allererst, dass Spender frei entscheiden, wem und zu welchen Zwecken sie wann, wie und in welcher Höhe sie ihre Zuwendungen geben wollen. Ihre Entscheidungen dürfen deshalb nicht durch unangemessenen direkten oder indirekten oder gar moralischen Druck beeinflusst werden.

Jede Zweckbestimmung der Zuwendung ist uneingeschränkt verpflichtend. Kann diese Zweckbestimmung seitens des Nehmenden nicht erfüllt werden, so ist der Gebende darauf sofort hinzuweisen und er hat das selbstverständliche Recht, seine Zuwendung zurückzuerhalten oder umzuwidmen.

Nicht nur in diesem Zusammenhang hat der Spender einen Anspruch auf wahrheitsgetreue, umfassende und aktuelle Informationen über die Arbeit, die Ziele und die Erfolge der nehmenden Organisation. Zu diesen Informationen gehören auch die unaufgeforderte Information über Tätigkeitsberichte, Rechnungslegungen und Beschlüsse sowie eine Darstellung in den Geschäftsberichten, in welchem Umfang die Kosten der Spendenwerbung und sonstige Verwaltungsaufwendungen in der nehmenden Organisation angefallen sind. Ergänzt wird dieser Anspruch durch Informationen über die Struktur der nehmenden Organisation, die dort verantwortlichen Personen wie Geschäftsführung, Vorstand oder Aufsichtsräte. Diese ganzen Informationen sind durch die nehmende Organisation öffentlich bekannt zu machen und auf Anfrage zugänglich zu machen.

Die Spender haben einen Auskunftsanspruch darüber, in welcher Funktion DAS BÜNDNIS | Bündnis Familienunternehmer, Energie- und Agrarwirtschaft für die nehmende Organisation tätig ist und nach welchem der zahlreichen Modelle des Fundraising wir als Dienstleister der nehmenden Organisation agieren. Sofern erfolgsabhängige Entgeltbestandteile gezahlt werden, ist deren prozentualer Anteil an der Gesamtvergütung zu belegen.

DAS BÜNDNIS | Bündnis Familienunternehmer, Energie- und Agrarwirtschaft beachtet den Datenschutz vorbildlich. Der Spender darf zudem erfahren, aus welcher Quelle ihre Adressdaten stammen und was in welchem Umfange über den (potentiellen) Spender innerhalb der nehmenden Organisation über ihn gespeichert ist. Insgesamt ist der Datenschutz analog zu den gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet. Sperrvermerke oder Anonymisierungen durch den Spender sind stets möglich und werden uneingeschränkt beachtet. Anliegen und Beschwerden der Spender werden sorgfältig bearbeitet und in angemessener Zeit erledigt.

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